Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hinterhofagentur


Die Hinterhofagentur
Benjamin Thoma
Römerberg 2
56203 Höhr-Grenzhausen

Grundsätzliches

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hinterhofagentur, Inhaber Benjamin Thoma, nachfolgend Agentur genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend Auftraggeber genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in Textform (§ 126b BGB) zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggebern, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot der Agentur. Die Agentur ist auch berechtigt, Dritte zur Erfüllung des Auftrages zu beauftragen.

Angebote

Die Agentur ist an ein Angebot vier Wochen gebunden. Die Frist berechnet sich nach dem im Angebot angegebenen Datum. Der Agentur steht es aber frei, eine nach dieser Frist abgegebene Annahme des Angebotes anzunehmen.

Web-Aufträge

Webseiten werden für die aktuelle Generation Webbrowser in der aktuellen Version zum Zeitpunkt der Auftragserteilung erstellt und optimiert. Weiterhin wird ein PC-Bildschirmarbeitsplatz als Endgerät angenommen.

Vergütung

Es gilt die im schriftlichen Angebot vereinbarte Vergütung, sofern das Angebot fristgerecht angenommen wurde. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, werden die Leistungen der Agentur nach dem tatsächlichen Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 75,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer abgerechnet.

Zahlungsfristen

Die erbrachten Leistungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern die Agentur nicht eine andere Zahlungsfrist in der Rechnung angibt. Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen und die weitere Auftragsausführung von der Bezahlung der Abschlagszahlungen abhängig zu machen. Sofern der Auftraggeber trotz 2-facher Mahnung die Abschlagszahlungen nicht leistet, ist die Agentur berechtigt, den Auftrag zu kündigen.

Zahlungsverzug

Für jede Mahnung ist eine Pauschale von 5 Euro fällig. Zudem werden Verzugszinsen gem. § 288 BGB berechnet. (Gem. § 288 Abs.2 BGB 8% p.a. über dem Basiszinssatz).

Schritform

Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, wobei die Textform des § 126b BGB ausreichend ist. Demgemäß ist die Form auch durch eine E-Mail eingehalten. Auftragsänderungen bedürfen der Bestätigung per Textform. Jegliche Nebenabreden bedürfen mindestens der schriftlichen Bestätigung per E-Mail

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten wird das Amtsgericht Montabaur als zuständiges Gericht vereinbart.

Rechtsberatung

Durch die Agentur erfolgt keine Rechtsberatung, diese erfolgt ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwälte. Die Agentur weist die Auftraggeber auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen des Urheberhechts, Markenrechts, Telemediengesetzes und deren unbedingte Einhaltung hin. Die Agentur empfiehlt einen Internetauftritt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Dies auch explizit im Hinblick auf die Erstellung eines Impressums und bei Onlineshops auch im Hinblick auf die Einhaltung der Gesetzte zum Verbraucherschutz.

Printaufträge

Farbverbindlichkeit

Wir weisen den Auftraggeber ausdrücklich daraufhin, dass die Darstellung eines Entwurfes auf dem Bildschirm nicht farbverbindlich für den Druck ist. Das bedeutet, dass das farbliche Erscheinungsbild des gedruckten Erzeugnisses teilweise erheblich von der Bildschirmdarstellung abweicht. Sofern eine farbverbindliche Festlegung vor der Druckfreigabe gewünscht wird, kann ein Proof auf Kosten des Auftraggebers erstellt werden.

Druckfreigabe

Bevor der Entwurf eines Print-Produktes zum Druck in Auftrag gegeben wird, muss der Auftaggeber die Druckfreigabe erklären. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber den Inhalt (Texte, Rechtschreibung, Gestaltung und Farbe) als auftragsgemäß erklärt.

Technisch bedingte Änderungen

Sollte es drucktechnisch bedingte Änderungen in der Ausführungsphase geben, und dadurch die wesentliche Erscheinungsform und der Zweck des Produktes nicht beeinträchtigt werden, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Minderung.

Kündigung

Sollte die Agentur feststellen, dass der Auftraggeber mit dem Internetauftritt rechtswidrige Ziele verfolgt, oder die Rechte Dritter verletzt werden, so hat die Agentur eine fristloses Kündigungsrecht. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind anteilig abzurechnen und zu vergüten. Im Zweifel gilt eine Vergütung nach dem erbrachten Zeitaufwand nach dem üblichen Stundensatz von 75,00 € zuzügl. MwSt.. Weiterhin hat die Agentur Anspruch auf Zahlung des entgangenen Gewinns, der bei Durchführung des Auftrages erzielt worden wäre. Sofern wegen dieses Verstoßes Schadensersatzansprüche gegen die Agentur gestellt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur von diesen Ansprüchen frei zu stellen.

Bilder, Texte - Urheberrechte/Schutzrechte Dritter

Der Auftraggeber verpflichtet sich sicher zu stellen, dass das der Agentur zur Erfüllung des Auftrages übergebene Bild und Textmaterial frei von Rechten Dritter ist. Insbesondere das keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sollte die Agentur feststellen, dass Rechte Dritter verletzt werden, so weist die Agentur den Auftraggeber daraufhin und der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er diese Rechte erwirbt oder die Einwilligungen der Rechteinhaber einholt. Gelingt dies nicht, so hat der Auftraggeber neues rechtlich unbedenkliches Material zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen. Für Verzögerungen bei der Fertigstellung des Auftrages und die dadurch entstehen Kosten haftete die Agentur nicht. Entsteht der Agentur ein erhöhter Aufwand, so ist dieser gesondert zu ersetzen. Ist der Auftraggeber nicht in der Lage, rechtlich unbedenkliches Material zur Verfügung zu stellen, so ist die Agentur berechtigt den Auftrag zu kündigen. Der Agentur steht sodann neben der Vergütung der erbrachten Leistungen auch Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns zu.

Referenzen

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Agentur die Arbeitsergebnisse als Referenz sowohl im Internet auf der Web-Site der Agentur, als auch in Print-Produkten zu Werbezwecken verwenden darf.

Haftung

Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für höhere Gewalt, Unwetterkatastrophen, witterungsbedingter Verzögerungen und Verzögerungen durch Streiks sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen bei Auslieferung von Printprodukten. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen, die durch eine beauftragte Druckerei zu vertreten sind, oder eine verzögerte Auslieferung durch die beauftragte Druckerei.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Agentur.